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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Ortenaukreis ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Engagement-Portal des Ortenaukreises (www.ortenau-engagiert.de).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Ein BITV-Test ist geplant.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 aktuell noch nicht barrierefrei:

Es handelt sich ausschließlich um PDF-Dokumente:

  • Flyer und Broschüren

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19. November 2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Über unser Formular „Hinweis melden“ unten haben Sie die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit zu übermitteln. Die Formulardaten werden an unsere Redaktion übermittelt und dort bearbeitet.

Durchsetzungsverfahren/Beschwerderechte

Sie haben die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen zu wenden, wenn Sie die Einhaltung der Anforderungen aus Artikel 7 der Richtlinie EU 2016/2102 in Frage stellen:

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit

Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe

E-Mail: ueberwachungsstelle(at)drv-bw.de
Tel.: 0721/825-0

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